Es ist längst bekannt, dass im Westdeutschland der 50er- und 60er-Jahre viele ehemalige NS-Funktionäre schnell wieder hohe Posten bekleideten. In welchem Ausmaß aber ausgerechnet im Bundesjustizministerium Männer weiterarbeiten durften, die das barbarische Morden der Nazis zuvor gesetzlich legitimiert und Todesurteile systematisch gefällt hatten, überrascht selbst Historiker, die den Umgang der obersten Justiz-Behörde mit ihrer braunen Vergangenheit untersuchen.